Rechtsgebiete Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Verkehrsrecht
 

Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Unter Verkehrsrecht versteht man zum einen die strafrechtliche Seite zu der auch das Ordnungswidrigkeitenverfahren gehört. Kommen Bürger also mit dem Gesetz in Konflikt, weil sie z.B.
- zu schnell mit dem Auto unterwegs waren,
- am Steuer das Mobiltelefon benutzt haben,
- unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt haben,
- eine rote Ampel überfahren haben oder
- einen Unfall verursacht haben,
dann wird gegen sie in der Regel ein OWi – Verfahren eingeleitet.

 

Hat der Bürger z. B.
- anlässlich eines Unfalles jemand anderen verletzt,
- unter erheblichem Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt oder
- sich gar unerlaubt vom Unfallort entfernt,
dann wird gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet.
Um einer Bestrafung wegen der genannten Delikte entgegen zu wirken, braucht man als Verteidiger einen Rechtsanwalt, der durch zunächst Akteneinsicht und geschicktes Agieren eine Bestrafung verhindert oder zumindest abmildert.
Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht deckt die Anwalts- und Verfahrenskosten!

 

Fahrerlaubnisrecht
Weiterhin beinhaltet das Verkehrsrecht auch das Fahrerlaubnisrecht. Wird dem Bürger vom Straßenverkehrsamt die Fahrerlaubnis entzogen oder werden sonstige Maßnahmen eingeleitet, wie z.B. die Anordnung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (Idiotentest), kann er sich dagegen mittels eines Rechtsanwaltes zu Wehr setzen.
Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht deckt die Anwalts- und Verfahrenskosten!

 

Unfallregulierung
Auch sollte man sich unbedingt anwaltlicher Hilfe bedienen, wenn man Beteiligter eines Verkehrsunfalles geworden ist. Hier übernimmt der Rechtsanwalt die oftmals schwierige Korrespondenz mit der Versicherung und setzt die Schadensersatzansprüche nicht nur wegen der entstandenen Schäden am Fahrzeug sondern insbesondere auch die Schmerzensgeldansprüche durch. Wichtig ist die kurzfristige Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt bevor schon die Versicherung den Geschädigten kontaktiert hat oder vom Geschädigten selbst schon möglicherweise die falschen Schritte eingeleitet worden sind.
Wichtig zu wissen ist, dass die anfallenden Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Versicherung getragen werden!
Für den Fall, dass die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden müssen, deckt die Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht die Anwalts- und Verfahrenskosten!

 

Autokauf
Nicht selten treten beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens aber auch beim Kauf eines Neuwagens Probleme auf. Möglicherweise muss man sich dann mit dem Vertragspartner über Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche streiten. Diese Auseinandersetzung ist nicht nur in rechtlicher Hinsicht als schwierig zu bezeichnen. Auch in tatsächlicher Hinsicht ist es oftmals erforderlich, dass im Verlaufe der Auseinandersetzung ein Sachverständigengutachten erstellt werden muss, um das Vorliegen von Mängeln zu klären.
Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht deckt die Anwalts- und Verfahrenskosten; soweit ein gerichtliches anhängig ist, auch die Sachverständigenkosten!