Das Sozialrecht ist ein weit umfassendes Rechtsgebiet. Wir beraten und vertreten Sie u.a. in folgenden Bereichen:
- Hartz IV
Leistungen nach dem SGB II (ALG II); Umzug/Zusicherung; Anrechnung von Vermögen/Einkommen; Rückforderung von bereits gezahlten Leistungen, Kürzung von Leistungen - Berufsgenossenschaft/ Unfallversicherung
Verletztengeld/Verletztenrente; Arbeits- und Wegeunfall; Berufskrankheit - Arbeitslosengeld I
Probleme bei Ruhens- oder Sperrzeit - Rentenversicherung
Erwerbsminderungsrente; Witwen- und Witwerrente; Anerkennung rentenrechtlicher Zeit - Behinderung
Grad der Behinderung; Nachteilsausgleich; Merkzeichen; Leistungen Teilhabe Arbeitsleben - Pflegeversicherung
Begutachtung; Pflegegeld; Rückstufung/Herabsetzung Pflegestufe
Diese Aufzählung kann aufgrund der Fülle der möglichen Probleme nur beispielhaft sein. Unsere Tätigkeit umfasst die kompetente Beratung, die Vertretung im Anhörungs- und/oder Widerspruchsverfahren sowie der Durchführung des Klageverfahrens in allen Bereichen des Sozialrechts.
Bitte beachten Sie die kurze Frist von 1 Monat zur Einlegung von Widerspruch und Klage. Hier ist schnelles und fachkundiges Wissen gefragt, um seiner Ansprüche nicht zu verlieren.
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Weitere Stichworte: Hartz 4, Hartz IV, ALG, SGB, Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Erwerbsminderungsrente, berufsunfähig, Arbeitsunfall, Behinderung, Schwerbehinderung, Kosten der Unterkunft, Zusicherung, Bedarfsgemeinschaft, GdB, Grad der Behinderung, Merkzeichen, Pflegestufe, Pflege, Pflegebedürftigkeit, Wegeunfall, Berufskrankenheit, Verletztengeld, Verletztenrente, Altersrente, Witwenrente, Waisenrente, Leistungen Teilhabe am Arbeitsleben, Elterngeld, Kindergeld.