Rechtsgebiete Familienrecht

 

Im Familienrecht bieten wir unseren Mandanten neben der kompetenten Beratung auch die Vertretung vor den Familiengerichten an. Von der einfachen Ehescheidung bis zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen sowie deren Abwehr über das Tätigwerden im Sorgerechtsverfahren, Umgangsverfahren bis hin zur Vaterschaftsanfechtung werden alle familienrechtlichen Tätigkeitsgebiete von uns abgedeckt.

Wichtig ist es auch hier, dass das frühzeitige Gespräch mit dem Rechtsanwalt zum Einen oft eine gerichtliche Auseinandersetzung und somit auch Kosten vermeiden hilft und zum Anderen eine frühe Weichenstellung die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen vereinfacht.

Gerade im Familienrecht kommt es dabei auf Diskretion an. Diese steht bei uns an erster Stelle. Das ist insbesondere wichtig, da im Familienrecht oft sehr persönliche Tatsachen besprochen werden müssen. Insoweit legen wir Wert auf ein vertrauensvolles Verhältnis zu unserer Mandantschaft, da der Grundstein für ein erfolgreiches Familienrechtsmandat Vertrauen ist. Dieses Vertrauen wollen wir Ihnen geben.

 

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Weitere Stichworte:
Verlöbnis, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Eheliche Lebensgemeinschaft, Ehefähigkeit, Ehegatten, Einwilligung, Eheverbot, Ehenichtigkeit, Aufhebung, Wiederverheiratung, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs, Güterstand, Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Getrenntleben, Scheidung, Unterhaltsberechtigung, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Kinder, Kindesunterhalt, Anspruch auf Mitarbeitsentgeld, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Wertausgleich, Anwartschaften, Elterliche Sorge, Sorgerecht, Beistandschaft, Vormund, Vormundschaft, Pflegschaft, Jugendamt, Adoption, Vaterschaftsanfechtung