Rechtsgebiete Strafrecht

 

Strafrecht
In Strafverfahren treten Rechtsanwälte als Verteidiger auf. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wird der Beschuldigte zunächst informiert, welcher Vorwurf ihm gemacht wird. Er erhält eine Anhörung von der Polizei mit der Aufforderung, entweder schriftliche Angaben zu machen oder zur Vernehmung in die Polizeiwache zu kommen. Bereits nach Erhalt der Anhörung muss als erstes der Verteidiger konsultiert werden. Dessen Aufgabe ist es zunächst, Einsicht in die Ermittlungsakte zu beantragen. Nur so kann man erfahren, auf welcher Grundlage – meist Aussagen – ein Ermittlungsverfahren überhaupt eingeleitet wurde. Akteneinsicht wird nur dem Rechtsanwalt gewährt. Nach anschließender Besprechung mit dem Mandanten wird dann entschieden, welche Schritte nun vorzunehmen sind. Sollte das Ermittlungsverfahren unter Mitwirkung des Verteidigers nicht eingestellt werden, kommt es regelmäßig zur Anklageerhebung und Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht.

 
Eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung kommt nur unter den unten dargestellten Ausnahmen in Betracht. Auch die Staatskasse übernimmt die Verteidigergebühren nur im Rahmen einer Pflichtverteidigung. Prozesskostenhilfe ist in Strafverfahren nicht vorgesehen!  Im Falle eines Freispruches zahlt die Staatskasse die Gebühren des Verteidigers aber.

 

Verkehrsstrafrecht
Handelt es sich um Strafverfahren, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr geführt werden, dann werden unsere Mandanten regelmäßig von den im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälten Hempp und Lehmann verteidigt. Oftmals sind dies dann Verfahren wegen der Vorwürfe:

Besonderes Augenmerk bei der Verteidigung wegen dieser Delikte ist darauf zu richten, dass im Falle einer Verurteilung oftmals auch ein Fahrverbot angeordnet oder gar die Fahrerlaubnis entzogen wird! Darüber hinaus ist mit einer Verurteilung auch die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister verbunden.
Um dies verhindern zu können, braucht man nicht nur einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Verteidiger. Es insbesondere auch erforderlich, dass der Beschuldigte keine Aussage ohne vorherige Abstimmung mit seinem Verteidiger macht und deshalb diesen so früh wie möglich beauftragt.

 
Eine Rechtsschutzversicherung  für Verkehrsrecht deckt die Anwalts- und Verfahrenskosten, sofern der Vorwurf auf Fahrlässigkeit lautet oder das Verfahren eingestellt wird. Dies teilen wir Ihnen aber mit Sicherheit vor der Mandatierung genau mit!

Sonstiges Strafrecht
Natürlich stehen wir Ihnen auch wegen anderer strafrechtlicher Vorwürfe gern als Verteidiger zur Seite. Auch hier gilt es, erst mit dem Verteidiger Kontakt aufzunehmen, bevor man sich zu einer Aussage hinreißen lässt!


Auf Betrugsdelikte gegenüber dem Jobcenter hat sich der Kollege Rechtsanwalt Jäger spezialisiert

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Die Übernahme der Anwaltskosten durch eine Rechtsschutzversicherung kommt regelmäßig nicht in Betracht! Sie werden aber mit Sicherheit vor der Mandatierung von uns informiert, welche Kosten auf Sie zukommen!