Rechtsgebiete Erbrecht

 

Nachfolgeplanung
Wenn es keine Nachfolgeregelung gibt, dann bestimmt das Gesetz den Vermögensanfall und seine Besteuerung. Damit können unter Umstanden unkontrollierte rechtliche Folgen verbunden sein. Das gilt zum Beispiel dann, wenn neben dem Ehegatten auch die vielleicht ungeliebten Geschwister des Erblassers zur Erbfolge berufen sind. Dies kann durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers verhindert werden.

 

Bei erbrechtlichen Mandaten geht es zunächst um wesentliche Fragen, was man vor einem Erbfall tun und beachten muss, wenn man also etwas vererben will. Jeder möchte sicher stellen, dass sein letzter Wille nach dem Ableben die Beachtung findet, die ihm zu Lebzeiten zum Beispiel bei der Errichtung eines Testamentes angedacht war. Insbesondere soll vermieden werden, dass nach dem Erbfall unter den Erben und/oder Pflichtteilsberechtigten ein Streit um das Erbe ausbricht. Will man also sicher stellen, dass einerseits genau die Person, die einem lieb und teuer ist, das Erbe nach dem Willen des Erblassers antreten soll, kann man sich von unserer Kanzlei bei der Errichtung eines Testamentes beraten lassen. Dadurch vermeidet man weitestgehend, dass nach dem Erbfall Streitigkeiten um das Erbe ausbrechen. Nur ein inhaltlich genau bestimmtes und formgültiges Testament entfaltet die entsprechende Wirkung.

 

Im Rahmen der Erörterung zur Umsetzung des Erblasserwillens, werden oft folgende Themen besprochen:

 

Nach dem Erbfall
Weiterhin erhalten unsere Mandanten von uns anwaltliche Unterstützung, wenn es um das Verhalten nach einem Erbfall geht. Sind unsere Mandanten etwa von der Erbfolge ausgeschlossen worden, stellen sich Fragen dahingehend, ob Pflichtteilsansprüche bestehen oder zum Beispiel die letztwillige Verfügung überhaupt wirksam ist. Darüber hinaus ist es in der Regel erforderlich, als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter Kenntnis über den Bestand und den Umfang der Erbschaft zu erlangen. Hierfür stellt das BGB verschiedene Möglichkeiten für den Auskunftssuchenden zur Verfügung. Bei der Durchsetzung oder auch der Abwehr von Auskunftsansprüchen helfen wir Ihnen.

Aber auch bei allen anderen Fragen rund um das Erbrecht, die sehr vielfältig sein können, stehen wir unseren Mandanten natürlich gern zur Seite.
 

Mit dem /den Erben werden meist nachfolgen Probleme erörtert:

 

Mit dem/den Enterbten wird meist geklärt,

 

Vorweggenommene Erbfolge

 

Oftmals ist es sinnvoll, dass schon zu Lebzeiten – „mit warmer Hand“ – Zuwendungen getätigt werden, sofern die finanziellen Möglichkeiten dies zulassen. Damit kann steuerlich günstig Vermögen übertragen werden, da man insbesondere Zeitpunkt und Höhe der Übertragung frei bestimmen kann unter gleichzeitiger eigener Absicherung. Folgende Punkte werden in diesem Zusammenhang erörtert:

 

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Weitere Stichworte:
Abkömmling, Ablieferungspflicht, Anfechtung, Ausschlagung, Auskunftsrecht, Beerdigungskosten, Dürftigkeitseinrede, Ehegatten, Enterben, Erbauseinandersetzung, Erben, Erbschaft, Erbschaftssteuer, Erbschaftsverkauf, Erbschein, Erbengemeinschaft, Erbfolge, Erblasser, Erbunwürdigkeit, Erbvermutung, Erbvertrag, Erbverzicht, Fristen, Gläubiger, Herausgabeanspruch, Herausgabepflicht, Insolvenz, Kinder, unehelich Landwirtschaft, Lebensgemeinschaft, nichteheliche, Nacherbschaft, Nachlass, Sicherung, Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung, Nachlassverzeichnis, Pflichtteil, Rangfolge, Schenken, Schenkung, Schulden, Steuern, Sorgfaltspflicht, Teilung, Testament, verloren, verschwunden, Testamentbesitzer, Testamentseröffnung, Testamentsvollstreckung, Vererben, Verfügungsbeschränkung, Verfügungsrecht, Vermächtnis, Vermögen, Ausland, Vermögenswerte, Vollstrecker, Vollstreckung, Vorerbschaft Unterschrift, Beglaubigung, Beurkundung, Verwandtschaft, Wiedervereinigung